Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz

Wie das Bundesministerium mitteilt, hat der Bundesrat am 7. November das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Damit ist der Weg frei, daß das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Ziel ist die Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Was die wesentlichsten Änderungen sind

Mit dem Pflegestärkungsgesetz werden für die Pflege zu Hause zusätzlich 1 https://phonelookupbase.com ,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Dabei werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht. Außerdem wird die Unterstützung für pflegende Angehörige ausgeweitet, in dem bessere Möglichkeiten zur Kombination verschiedener Unterstützungsleistungen angeboten werden. So gibt es bei der Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeit- und Verhinderungspflege durch die Einführung neuer Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine bessere Unterstützung.

Auch für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeheimen sieht das Gesetz Verbesserungen im Umfang von rund einer Milliarde Euro vor. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden je nach Pflegestufe zwischen 41 und 77 Euro pro Monat erhöht. Zusätzlich finanziert die Pflegeversicherung ab 2015 pro Jahr bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte für die stationäre Pflege (bislang: rund 25.000).

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