Bundesrat plant Änderung des Präventionsgesetzes für PKV und GKV

Der Bundesrat plant Änderungen beim Präventionsgesetz für die PKV und GKV und möchte an vielen Stellen Nachbesserungen vornehmen. Das wurde durch Empfehlungen der Ausschüsse der Länderkammer bekannt.

Der Gesundheitsausschuss versucht dabei, die PKV mit in die Änderungen einzubinden. Durch eine Änderung im Versicherungsvertragsgesetz sollen die privaten Krankenversicherungen verpflichtet werden, ihren Versicherten Leistungen zur gesundheitlichen Prävention und „zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitlichen Handelns anzubieten“.

Die GKV soll das Gesundheitsbewußtsein der Versicherten fördern

Weitere Pläne wurden im Gesundheitsausschuss noch gefordert. So soll die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur die individuelle Verantwortung für die Gesundheit ihrer Versicherten fördern, sondern auch die Unterstützung „gesunder“ Rahmenbedingungen für die Gesundheit der Versicherten.  Der Paragraf 1 SGB V soll aus diesem Grund entsprechend geändert werden.

Auch der  Paragraf 20 SGB V („Prävention und Selbsthilfe“) soll nach Ansicht des Gesundheitsausschusses abgeändert werden. Dabei soll die „Prävention von Mangel- und Fehlernährung und die Übergewichts- und Adipositasprävention“ besonders hervorgehoben werden.

Bundesregierung will sieben Gesundheitsziele verankern

Die Bundesregierung plant in einem Gesetzentwurf die Krankenkassen zur Beachtung von sieben Gesundheitszielen anzuhalten und die Gesundheitsförderung bei den Versicherten durchzusetzen. Ein konkretes Ziel soll dabei die Verringerung des Erkrankungsrisikos für Diabetes Typ 2 sein. Aber auch die Reduktion des Tabakkonsums und die Folgen einer Fehlernährung und dem daraus resultierenden Übergewicht sollen konkrete Ziele werden.

Die Ausschüsse für Gesundheit, Arbeit, Jugend, Sozialpolitik und Frauen möchten allesamt, daß Gesundheitsuntersuchungen für Jugendliche vor Eintritt in das Arbeitsleben durch einen präventiven Ansatz aufgewertet werden. Michigan region phone