Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2016

Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt auch 2016 wieder an. Ab dem 01. Januar 2016 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 4.237,50 Euro im Monat, also 50.850 Euro im Jahr. Das ist eine Steigerung gegenüber 2015 von 2,73 Prozent.

pkv_beitragDie Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze, bis zu der der prozentuale Beitragssatz zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung erhoben wird. Wer mehr als 4.237,50 Euro im Monat verdient, für den werden nur Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge bis zu dieser Höhe abgezogen. Seit 2015 beträgt der Beitragssatz zur GKV einheitlich 14,6 Prozent, wobei der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber diese Beiträge je zur Hälte tragen müssen. Zusätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen aber Zusatzbeiträge erheben, die nur vom Arbeitnehmer zu tragen sind.

Im Jahr 2015 betrugen diese Zusatzbeiträge im Durchschnitt aller Krankenkassen 0,9 Prozent. Die Zusatzbeiträge für den Arbeitnehmer steigen in 2016 auf durchschnittlich 1,1 Prozent. Damit liegt der durchschnittliche Krankenkassenbeitrag im Jahr 2016 bei 15,7 Prozent, der bis zur Beitragsbemessungsgrenze für 2016 gilt. Bei der PKV wird übrigens ein individueller Beitrag berechnet, der sich nach dem Gesundheitsstand beim Abschluß und dem Leistungsumfang richtet.

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Beispielrechnung zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 2016:

Bruttogehalt im Monat: 5500 Euro
Arbeitgeberanteil bis zur Beitragsbemessungsgrenze: 309 https://phonelookupbase.ca ,34 Euro
Arbeitnehmeranteil inklusive 1,1 Prozent Zusatzbeitrag: 355,95 Euro

Der durchschnittliche Gesamtbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung in 2016 beträgt also maximal 665,29 Euro im Monat, für jeden Arbeitnehmer, der mehr als 4.237,50 Euro verdient. Wer mehr Zusatzbeiträge als 1,1 Prozent zahlt, muss natürlich einen noch höheren Beitrag zahlen.

Zusätzlich wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze auch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhoben. Dieser Beitragssatz liegt 2016 wie 2015 bei 2,35 Prozent und wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Dazu gibt es einen Beitragszuschlag für Kinderlose (23. Lebensjahr vollendet und nach dem 31. Dezember 1939 geboren) in Höhe von 0,25 Prozent.

Daraus ergibt sich eine maximale Höhe des Pflegeversicherungsbeitrages in 2016 von 99,58 Euro im Monat oder aber 110,18 Euro für Kinderlose.

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich also durchaus lohnen, denn die Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen sind durchaus vorhanden. Mit dem GKV Vergleichsrechner kann man sich die günstigsten gesetzlichen Krankenkassen anzeigen lassen:

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