Krankenkassenwechsel privat in gesetzlich und umgekehrt

Die Gründe für einen Krankenkassenwechsel liegen meist darin, daß sich entweder Einsparungen in den Beiträgen erzielen lassen oder man bessere Leistungen für die gleichen Beiträge erhalten kann.

Grundsätzlich gibt es die beiden Krankenversicherungsarten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Innerhalb der beiden Versicherungsarten kann jederzeit ein Krankenkassenwechsel vorgenommen werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn man von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung und umgekehrt wechseln möchte.

Krankenkassenwechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Die meisten Menschen sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und ein Wechsel in die PKV ist nicht ohne weiteres möglich. Nur wenn das jährliche Bruttoeinkommen die festgesetzte Versicherungspflichtgrenze überschreitet, ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2014 bei einem Brutto Jahresverdienst von 53.550 Euro. Mit in die Berechnung des Jahreseinkommens fließen auch einmalige Zahlungen, wie zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Wer in eine private Krankenversicherung wechseln möchte sollte vorher einen PKV Vergleich anfordern.

Auch Beamte, Freiberufler und Selbständige haben jederzeit die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln, und zwar unabhängig vom Einkommen.

Ein Wechsel der Krankenkasse kann Vorteile haben

Der Krankenkassenwechsel zu einer privaten Krankenkasse kann erhebliche Vorteile mit sich bringen. Im Vergleich zu den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung können die PKV Beiträge um einige hundert Euro im Jahr günstiger sein. Zudem können die Leistungen, je nach gewählten Tarif, deutlich besser als in der gesetzlichen Krankenkasse sein.

Die Beiträge zur PKV richten sich im wesentlichen nach dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter des Versicherten. Die Beiträge lassen sich noch einmal senken, indem man einen Selbstbehalt vereinbart. Doch grundsätzlich sollte man sich den Krankenkassenwechsel in die private Krankenkasse gründlich überlegen, denn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht oder nur unter gewissen Bedingungen möglich.

Der Krankenkassenwechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist sehr schwierig

Wer in der privaten Krankenkasse versichert ist, kann sich nicht einfach dazu entscheiden wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Wer hier versichert ist, muss weiter in der Privaten versichert bleiben und kann sich höchstens eine neue private Versicherungsgesellschaft suchen.

Dennoch gibt es einige Situationen, in denen ein Krankenkassenwechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.

Ein Wechsel zurück in die GKV ist bei folgenden Beispielen möglich:

  • Ein Selbständiger, der sein Gewerbe abmeldet und sich arbeitslos meldet ist über die gesetzliche Krankenversicherung versichert, wenn er Leistungen seitens des Arbeitsamtes erhält – dies kann sowohl Arbeitslosengeld als auch Hartz IV Leistung sein.
  • Wer nach seiner Selbständigkeit eine Arbeit im Angestelltenverhältnis aufnimmt und aufgrund dessen wieder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse hat, der ist ab diesem Zeitpunkt ebenfalls dort versichert.

Man sieht also, dass unter gewissen Umständen auch hier ein Wechsel möglich ist, allerdings müssen sich dazu grundlegende Änderungen ergeben.
Unter gleichen Bedingungen ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung  jedoch nicht möglich, und dies sollte man sich von Anfang an vor Augen führen.