Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet und ist in Deutschland ein wichtiger Sozialversicherungswert, der bestimmt, wann ein Arbeitnehmer (oder Rentner) nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.
Dazu wird bei der Versicherungspflichtgrenze die Höhe des jährlichen Arbeitsentgelts (bzw. Rente) festgelegt, ab der ein Versicherter sich entscheiden kann, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze bestimmt damit, wer sich zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung entscheiden kann.
Wichtig ist auch zu beachten, daß die Versicherungspflichtgrenze etwas anderes ist als die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. In Deutschland liegt seit Jahren die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze.
Mit Jahresarbeitsentgelt wird das aktuell vertraglich vereinbarte Brutto-Jahresgehalt bezeichnet. Bei einem vereinbarten Monatsgehalt ist es das Zwölffache des letzten Monatsgehalts, zuzüglich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und anderer Zuschläge.
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Die Berechnung des Jahresarbeitsentgeltes
Für die Berechnung des Jahresarbeitsentgeltes ist wichtig, dass für einen Arbeitnehmer, der von Januar bis November monatlich 4.400 € und im Dezember durch Gehaltssteigerung 4.500 € brutto bekommen hat, zum 31. Dezember ein Jahresarbeitsentgelt von 54.000 € (4.500 € x 12 Monate) angenommen wird, solange er auch im nächsten Jahr monatlich 4.500 € bekommen wird. Es wird nicht das tatsächlich im Jahr erhaltene Entgelt summiert, also nicht 11 * 4.400 € + 4.500 € = 52.900 €. Diese Berechnung des Jahresarbeitsentgeltes wäre nur dann zutreffend, wenn der Arbeitnehmer neben seinem Gehalt von 4.400 € ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld von 1000 € erhalten hätte und im Januar wieder nur 4.400 € erhalten würde. Erst beim überschreiten der Versicherungspflichtgrenze kann ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln.
Die Entwicklung der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze in den letzten 10 Jahren bis 2016
Jahr | Monatswert | Jahreswert | Veränderung zum VJ |
2006 | 3.937,50 € | 47.250 € | 0,96 Prozent |
2007 | 3.975,00 € | 47.700 € | 0,95 Prozent |
2008 | 4.012,50 € | 48.150 € | 0,93 Prozent |
2009 | 4.050,00 € | 48.600 € | 0,93 Prozent |
2010 | 4.162,50 € | 49.950 € | 2,78 Prozent |
2011 | 4.125,00 € | 49.500 € | -0,91 Prozent |
2012 | 4.237,50 € | 50.850 € | 2,73 Prozent |
2013 | 4.350,00 € | 52.200 € | 2,66 Prozent |
2014 | 4.462,50 € | 53.550 € | 2,59 Prozent |
2015 | 4.575,00 € | 54.900 € | 2,52 Prozent |
2016 | 4.687,50 € | 56.250 € | 2,46 Prozent |
2017 | 4.800,00 € | 57.600 € | 2,40 Prozent |
2018 | 4.950,00 € | 59.400 € | 3,13 Prozent |