Versicherungspflichtgrenze 2018, 2017 und 10 Jahre davor

Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet und ist in Deutschland ein wichtiger Sozialversicherungswert, der bestimmt, wann ein Arbeitnehmer (oder Rentner) nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

versicherungsbeitrag_zusatzkrankenversicherungDazu wird bei der Versicherungspflichtgrenze die Höhe des jährlichen Arbeitsentgelts (bzw. Rente) festgelegt, ab der ein Versicherter sich entscheiden kann, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze bestimmt damit, wer sich zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung entscheiden kann.

Wichtig ist auch zu beachten, daß die Versicherungspflichtgrenze etwas anderes ist als die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. In Deutschland liegt seit Jahren die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze.

Mit Jahresarbeitsentgelt wird das aktuell vertraglich vereinbarte Brutto-Jahresgehalt bezeichnet. Bei einem vereinbarten Monatsgehalt ist es das Zwölffache des letzten Monatsgehalts, zuzüglich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und anderer Zuschläge.

Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann in eine private Krankenversicherung wechseln!

Die Berechnung des Jahresarbeitsentgeltes

Für die Berechnung des Jahresarbeitsentgeltes ist wichtig, dass für einen Arbeitnehmer, der von Januar bis November monatlich 4.400 € und im Dezember durch Gehaltssteigerung 4.500 € brutto bekommen hat, zum 31. Dezember ein Jahresarbeitsentgelt von 54.000 € (4.500 € x 12 Monate) angenommen wird, solange er auch im nächsten Jahr monatlich 4.500 € bekommen wird. Es wird nicht das tatsächlich im Jahr erhaltene Entgelt summiert, also nicht 11 * 4.400 € + 4.500 € = 52.900 €. Diese Berechnung des Jahresarbeitsentgeltes wäre nur dann zutreffend, wenn der Arbeitnehmer neben seinem Gehalt von 4.400 € ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld von 1000 € erhalten hätte und im Januar wieder nur 4.400 € erhalten würde. Erst beim überschreiten der Versicherungspflichtgrenze kann ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln.

Die Entwicklung der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze in den letzten 10 Jahren bis 2016

Jahr Monatswert Jahreswert Veränderung zum VJ
2006 3.937,50 € 47.250 € 0,96 Prozent
2007 3.975,00 € 47.700 € 0,95 Prozent
2008 4.012,50 € 48.150 € 0,93 Prozent
2009 4.050,00 € 48.600 € 0,93 Prozent
2010 4.162,50 € 49.950 € 2,78 Prozent
2011 4.125,00 € 49.500 € -0,91 Prozent
2012 4.237,50 € 50.850 € 2,73 Prozent
2013 4.350,00 € 52.200 € 2,66 Prozent
2014 4.462,50 € 53.550 € 2,59 Prozent
2015 4.575,00 € 54.900 € 2,52 Prozent
2016 4.687,50 € 56.250 € 2,46 Prozent
2017 4.800,00 € 57.600 € 2,40 Prozent
2018 4.950,00 € 59.400 3,13 Prozent