Basistarif private Krankenversicherung – Beitrag und Kosten

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung ist ein spezieller Krankenvollversicherungstarif der privaten Versicherungsunternehmen, der für einen besonderen Personenkreis gilt sowie in Art und Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung sehr nahekommt.

basistarif_private_krankenversicherungDer Basistarif muss von den privaten Krankenversicherern seit 2009 angeboten werden, dies ist gesetzlich geregelt, und er ist nicht mit den anderen privaten Krankenvollversicherungstarifen vergleichbar. Der Leistungsumfang des privaten Basistarifs entspricht dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung, das gesetzlich verankert und stets veränderbar ist. Die Arztwahl bezieht sich demnach auf Ärzte und Zahnärzte mit Zulassung zur vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung der Gkv. Im Basistarif der privaten Krankenversicherung gibt es – wie auch in der Gkv – keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse, Leistungsstaffelungen oder gar Vertragsablehnungen wegen des gesundheitlichen Zustandes des Versicherten.

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Leistungen und Gesundheitszustand beim PKV Basistarif

Gesundheit und Einkommen bleiben beim Beitrag im PKV Basistarif unberücksichtigt, nur das Alter des Versicherten ist ein relevanter, individueller Faktor. Die Prämie für den Basistarif der privaten Krankenversicherer ist darüber hinaus abhängig von der Versichertenstruktur im jeweiligen Basistarif (Risikoausgleich unter den Versicherten) sowie als Grenzwert vom Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Jene Höchstsumme ermittelt sich aus dem aktuellen Beitragssatz und gültiger Beitragsbemessungsgrenze der Gkv. Der Beitrag des PKV Basistarifs darf folglich nicht über diesem Wert der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

PKV Basistarif Kosten in 2014 und 2015

In 2014 beträgt die Höchstgrenze der Gkv und damit auch die Begrenzung des privaten Basistarifs bei etwa 628 Euro monatlich ohne Pflegepflichtversicherung. Für 2015 wurde die Beitragsbemessungsgrenze von 4050 auf 4.125 Euro angehoben, der Beitragssatz der gesetzlichen Kassen von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Hinzu kommen etwaige, individuelle Zusatzbeiträge der Kassen. Dabei werden fast alle gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die durchschnittlich auch 0,9 Prozent ausmachen.

Für den Beitrag beim Basistarif der privaten Krankenversicherung gilt für 2015 folgendes: Als Grundlage wird der allgemeine Beitragssatz herangezogen und dazu der Durchschnitt der Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Daraus erbibt sich 15,5 Prozent von der neuen Bemessungsgrenze zur Krankenversicherung von 4125 Euro, was 639,38 € ergibt. Das sind die Kosten beim PKV Basistarif für 2015, die an die Krankenversicherer gezahlt werden müssen.

Die Basistarifprämie wird – wie in der privaten Krankenversicherung üblich – pro Versicherten erhoben. Eine kostenlose Familienabsicherung, wie in der Gkv, gibt es nicht. Selbstbeteiligungen können im privaten Basistarif vereinbart sein, um die monatliche Prämie durch Eigenleistung zu vermindern.

Der Versicherungsbeitrag des privaten Basistarifs kann außerdem reduziert (halbiert) werden, wenn der Versicherte hilfebedürftig ist oder durch die Prämie hilfebedürftig werden würde. Besteht trotz dieser Verminderung (Gefahr der) Hilfebedürftigkeit, wird der Versicherungsbeitrag zusätzlich teilweise durch Sozialleistungen finanziert.

Der Basistarif entspricht weder der Leistungsfähigkeit eines „normalen“ Pkv Tarifs (frei wählbare, umfangreiche Leistungen usw.), noch wird hier der Gesundheitszustand des Versicherten als zentraler Prämienberechnungsfaktor einbezogen. Folglich ist der Basistarif eher vergleichbar mit den GKV Leistungen als mit den Leistungen der Privaten Krankenversicherung.

Für wen der private Krankenversicherung Basistarif geeignet ist

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung ist nicht für jeden Bürger aufgelegt, er richtet sich an eine bestimmte Personengruppe.

Zum ersten Personenkreis gehören jene in Deutschland lebende Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz besitzen, nicht krankenversicherungspflichtig im gesetzlichen System sind bzw. dem privaten Krankenversicherungssystem logisch zugewiesen werden können.

Der zweite Personenkreis beinhaltet bereits privat Krankenversicherte. Hier ist zu untergliedern zwischen Personen mit Verträgen ab 2009 (diese können sich problemlos über einen Basistarif versichern) und Personen mit Verträgen vor 2009 (Vollendung des 55. Lebensjahres, bei Pensions- oder Rentenbezug oder Hilfebedürftigkeit). Bei dem dritten Personenkreis handelt es sich um freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. Diese haben binnen der ersten sechs Monate nach Ende der Versicherungspflicht und freiwilligen Mitgliedschaft in der Gkv die Option, einen Basistarif der PKV abzuschließen.

Wer sich über den Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert oder absichern muss, kann über eine private Krankenzusatzversicherung das Leistungsspektrum im Krankheitsfall erhöhen. Zusatzversicherungen sind möglich. Bei Minderung der Basistarifprämie wegen Hilfebedürftigkeit kann der Versicherer jedoch auf Ruhen der Zusatzpolicen bestehen.

Wer in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, der sollte vorher einen PKV Vergleich durchführen lassen, denn die Beitragsunterschiede sind enorm.